Einspruch & Betriebsprüfung
Vertretung bei Betriebsprüfungen und Einspruchsverfahren — sorgfältig und erfahren.
Betriebsprüfung
- Prüfungsanordnung: Schriftliche Ankündigung durch das FA
- Prüfungszeitraum: Üblicherweise 3–4 Veranlagungsjahre
- Prüfungshandlungen: Buchführung, Belege, Datenzugriff (GoBD)
- Schlussbesprechung: Hier ist Ihr Steuerberater entscheidend
Einspruchsverfahren (§ 347 AO)
Gegen jeden Steuerbescheid kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden. Wir prüfen systematisch auf Fehler.
Strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO)
Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung kann eine wirksame Selbstanzeige Straffreiheit bewirken. Sprechen Sie uns vertraulich an.
Prüfung angekündigt?
Kontaktieren Sie uns sofort — je früher wir einbezogen werden, desto besser das Ergebnis.