Archiv: Lexikon-Einträge
-
Abschreibung (AfA)
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) verteilt Anschaffungskosten steuerlich über die Nutzungsdauer. Rechtsgrundlage: § 7 EStG.
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) verteilt Anschaffungskosten steuerlich über die Nutzungsdauer. Rechtsgrundlage: § 7 EStG.