Erbschaft & Schenkung

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Erbschaft & Schenkung

Steueroptimierte Vermögensübertragung — für Privatpersonen und Unternehmer.

Persönliche Freibeträge (§ 16 ErbStG)

VerhältnisFreibetragErneuerung
Ehegatte / Lebenspartner500.000 €Alle 10 Jahre
Kinder400.000 €Alle 10 Jahre
Enkelkinder200.000 €Alle 10 Jahre
Geschwister / Nichten20.000 €Alle 10 Jahre

Unternehmensnachfolge (§§ 13a, 13b ErbStG)

Betriebsvermögen genießt besondere Vergünstigungen: Regelverschonung 85 %, Optionsverschonung 100 %, wenn Lohnsummen- und Behaltensfristen eingehalten werden.

Schenkungen zu Lebzeiten

Freibeträge können alle 10 Jahre vollständig neu genutzt werden. Durch rechtzeitige Planung lässt sich die Erbschaftsteuer bei vielen Familien vollständig vermeiden.

Nachfolge planen

Je früher Sie planen, desto mehr Gestaltungsspielraum haben wir.