Erbschaft & Schenkung
Steueroptimierte Vermögensübertragung — für Privatpersonen und Unternehmer.
Persönliche Freibeträge (§ 16 ErbStG)
| Verhältnis | Freibetrag | Erneuerung |
|---|---|---|
| Ehegatte / Lebenspartner | 500.000 € | Alle 10 Jahre |
| Kinder | 400.000 € | Alle 10 Jahre |
| Enkelkinder | 200.000 € | Alle 10 Jahre |
| Geschwister / Nichten | 20.000 € | Alle 10 Jahre |
Unternehmensnachfolge (§§ 13a, 13b ErbStG)
Betriebsvermögen genießt besondere Vergünstigungen: Regelverschonung 85 %, Optionsverschonung 100 %, wenn Lohnsummen- und Behaltensfristen eingehalten werden.
Schenkungen zu Lebzeiten
Freibeträge können alle 10 Jahre vollständig neu genutzt werden. Durch rechtzeitige Planung lässt sich die Erbschaftsteuer bei vielen Familien vollständig vermeiden.
Nachfolge planen
Je früher Sie planen, desto mehr Gestaltungsspielraum haben wir.