Archiv: Lexikon-Einträge
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Abschreibung (AfA)
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) verteilt Anschaffungskosten steuerlich über die Nutzungsdauer. Rechtsgrundlage: § 7 EStG.
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Betriebsausgaben
Betriebsausgaben sind durch den Betrieb veranlasste Aufwendungen (§ 4 Abs. 4 EStG). Sie mindern den steuerlichen Gewinn und damit direkt die Steuerlast.
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Einkommensteuer
Die Einkommensteuer (ESt) ist die wichtigste direkte Steuer Deutschlands. Sie besteuert das Einkommen natürlicher Personen progressiv nach § 32a EStG.
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Erbschaftsteuer
Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer auf den Erwerb von Vermögen durch Erbschaft. Freibeträge und Steuersätze richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Wert des übertragenen Vermögens.
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Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer auf den Ertrag von Gewerbebetrieben. Ihre Höhe variiert je nach Gemeinde und wird über den sogenannten Hebesatz bestimmt.
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Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag ist der Einkommensbetrag, bis zu dem keine Einkommensteuer anfällt. Er stellt das steuerliche Existenzminimum sicher und wird regelmäßig angepasst.
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Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer für Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG. Sie wird auf den erzielten Gewinn der Gesellschaft erhoben.
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Lohnsteuer
Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer für Arbeitnehmer. Sie wird vom Arbeitgeber direkt vom Bruttolohn einbehalten und ans Finanzamt abgeführt.
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Vorsteuer
Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmer für bezogene Eingangsleistungen zahlt und gemäß § 15 UStG vom Finanzamt zurückfordern kann.
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Werbungskosten
Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen aus Überschusseinkünften nach § 9 EStG. Pauschbetrag 2024: 1.230 €.