Archiv: Lexikon-Einträge

  • Abschreibung (AfA)

    Die Absetzung für Abnutzung (AfA) verteilt Anschaffungskosten steuerlich über die Nutzungsdauer. Rechtsgrundlage: § 7 EStG.

  • Betriebsausgaben

    Betriebsausgaben sind durch den Betrieb veranlasste Aufwendungen (§ 4 Abs. 4 EStG). Sie mindern den steuerlichen Gewinn und damit direkt die Steuerlast.

  • Einkommensteuer

    Die Einkommensteuer (ESt) ist die wichtigste direkte Steuer Deutschlands. Sie besteuert das Einkommen natürlicher Personen progressiv nach § 32a EStG.

  • Erbschaftsteuer

    Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer auf den Erwerb von Vermögen durch Erbschaft. Freibeträge und Steuersätze richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Wert des übertragenen Vermögens.

  • Gewerbesteuer

    Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer auf den Ertrag von Gewerbebetrieben. Ihre Höhe variiert je nach Gemeinde und wird über den sogenannten Hebesatz bestimmt.

  • Grundfreibetrag

    Der Grundfreibetrag ist der Einkommensbetrag, bis zu dem keine Einkommensteuer anfällt. Er stellt das steuerliche Existenzminimum sicher und wird regelmäßig angepasst.

  • Körperschaftsteuer

    Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer für Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG. Sie wird auf den erzielten Gewinn der Gesellschaft erhoben.

  • Lohnsteuer

    Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer für Arbeitnehmer. Sie wird vom Arbeitgeber direkt vom Bruttolohn einbehalten und ans Finanzamt abgeführt.

  • Vorsteuer

    Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmer für bezogene Eingangsleistungen zahlt und gemäß § 15 UStG vom Finanzamt zurückfordern kann.

  • Werbungskosten

    Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen aus Überschusseinkünften nach § 9 EStG. Pauschbetrag 2024: 1.230 €.