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Vorsteuer
Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmer für bezogene Eingangsleistungen zahlt und gemäß § 15 UStG vom Finanzamt zurückfordern kann.
Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmer für bezogene Eingangsleistungen zahlt und gemäß § 15 UStG vom Finanzamt zurückfordern kann.