Archiv: Lexikon-Einträge

  • Abschreibung (AfA)

    Die Absetzung für Abnutzung (AfA) verteilt Anschaffungskosten steuerlich über die Nutzungsdauer. Rechtsgrundlage: § 7 EStG.

  • Einkommensteuer

    Die Einkommensteuer (ESt) ist die wichtigste direkte Steuer Deutschlands. Sie besteuert das Einkommen natürlicher Personen progressiv nach § 32a EStG.

  • Grundfreibetrag

    Der Grundfreibetrag ist der Einkommensbetrag, bis zu dem keine Einkommensteuer anfällt. Er stellt das steuerliche Existenzminimum sicher und wird regelmäßig angepasst.

  • Lohnsteuer

    Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer für Arbeitnehmer. Sie wird vom Arbeitgeber direkt vom Bruttolohn einbehalten und ans Finanzamt abgeführt.

  • Werbungskosten

    Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen aus Überschusseinkünften nach § 9 EStG. Pauschbetrag 2024: 1.230 €.