Archiv: Lexikon-Einträge
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Abschreibung (AfA)
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) verteilt Anschaffungskosten steuerlich über die Nutzungsdauer. Rechtsgrundlage: § 7 EStG.
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Einkommensteuer
Die Einkommensteuer (ESt) ist die wichtigste direkte Steuer Deutschlands. Sie besteuert das Einkommen natürlicher Personen progressiv nach § 32a EStG.
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Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag ist der Einkommensbetrag, bis zu dem keine Einkommensteuer anfällt. Er stellt das steuerliche Existenzminimum sicher und wird regelmäßig angepasst.
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Lohnsteuer
Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer für Arbeitnehmer. Sie wird vom Arbeitgeber direkt vom Bruttolohn einbehalten und ans Finanzamt abgeführt.
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Werbungskosten
Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen aus Überschusseinkünften nach § 9 EStG. Pauschbetrag 2024: 1.230 €.