Abschreibung (AfA)

Was ist Abschreibung (AfA)?

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) erlaubt es, Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts über dessen betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer als Betriebsausgabe abzuziehen (§ 7 EStG).

Methoden

MethodeBeschreibung
Lineare AfAGleichmäßige Verteilung (Standard)
Degressive AfAHöhere Abschreibung in Anfangsjahren (§ 7 Abs. 2 EStG)
Sonder-AfA § 7gBis 50 % im Anschaffungsjahr für KMU

GWG-Grenze 2024

Wirtschaftsgüter bis 1.000 € netto können im Anschaffungsjahr vollständig abgeschrieben werden (§ 6 Abs. 2 EStG).


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