Steuerkategorie: Umsatzsteuer

Mehrwertsteuer auf Lieferungen und Leistungen

  • Vorsteuer

    Was ist die Vorsteuer?

    Als Vorsteuer bezeichnet man die Umsatzsteuer auf empfangene Lieferungen und Leistungen, die ein Unternehmer gemäß § 15 UStG vom Finanzamt zurückfordern kann.

    Voraussetzungen

    • Unternehmer im Sinne § 2 UStG (kein Kleinunternehmer nach § 19 UStG)
    • Ordnungsgemäße Rechnung gemäß § 14 UStG
    • Leistung für unternehmerischen Bereich bezogen

    Beispielrechnung

    Eingangsrechnung:  1.000 € netto + 190 € USt → Vorsteuer 190 €
    Ausgangsrechnung:  2.000 € netto + 380 € USt → Umsatzsteuer 380 €
    Zahllast:          380 € − 190 € = 190 € ans Finanzamt

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